Im Verkehr zu schnell gefahren – was droht?
Schnell ist es passiert, dass man zu schnell fährt. Eine kleine Ablenkung genügt und schon blitzt es. Aber was droht mir nach schweizerischem Verkehrsrecht nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Was kommt auf mich zu, wenn ich zu schnell gefahren bin?
Kann eine Verkehrswiderhandlung mit einer Ordnungsbusse erledigt werden, hat sich der Vorfall für Sie mit Bezahlung des Betrages erledigt. Es droht kein Führerausweisentzug und kein weiteres Strafverfahren.
Kann der Vorfall nicht mit einer Ordnungsbusse geahndet werden, folgen zwei Verfahren. Das Straf- und das Administrativmassnahmeverfahren.
Was erwartet mich im Administrativmassnahmeverfahren
Hier wird geprüft, ob man Sie verwarnt oder Ihnen sogar den Führerausweis wegnimmt. Zuständig ist immer die Behörde Ihres Wohnsitzkantons.
Wie hart die Massnahme (z.B. Führerausweisentzug) ausfällt, hängt von drei Faktoren ab:
- Ob sie bereits früher eine Administrativmassnahme erhielten.
- Wie viel zu schnell Sie gefahren sind
- Auf welcher Strasse Sie zu schnell gefahren sind, also zum Beispiel innerorts, aussorts, Autostrasse oder Autobahn.
Wenn Sie noch nie einen Vorfall im Verkehr hatten:
Innerorts
- Bis 15 Stundenkilometer (km/h) zu schnell: Ordnungsbusse
- 16–20 km/h zu schnell: Verwarnung (leichte Widerhandlung)
- 21–24 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweis-Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
- 25 km/h und mehr zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweis-Entzug (schwere Widerhandlung)
Ausserorts und Autostrasse
- Bis 20 km/h zu schnell: keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse)
- 21–25 km/h zu schnell: Verwarnung (leichte Widerhandlung)
- 26–29 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweis-Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
- 30 km/h und mehr zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweis-Entzug (schwere Widerhandlung)
Autobahn
- Bis 25 km/h zu schnell: keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse)
- 26–30 km/h zu schnell: Verwarnung (leichte Widerhandlung)
- 31–34 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweis-Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
- 35 km/h und mehr zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweis-Entzug (schwere Widerhandlung)
Wenn Sie bereits einen Vorfall im Verkehr hatten:
Im Wiederholungsfall müssen Sie damit rechnen, dass die Entzugsdauer erhöht wird. Die Behörde orientiert sich an im Strassenverkehrsgesetz vorgeschriebenen Erhöhungsstufen.
Was erwartet mich im Strafverfahren?
Was dir strafrechtlich droht, kannst du zum Beispiel bei den Strafmassempfehlungen erfahren:
https://www.ssk-cmp.ch/sites/default/files/2022-08/20220819_Empfehlungen%20SVG%20Layout%20neu_1.pdf
Ich bin mit dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht einverstanden, was habe ich zu unternehmen?
- Sobald Sie einen Strafbefehl erhalten, erheben Sie umgehend innert Frist per Einschreiben eine unbegründete Einsprache. Mittels Akteneinsicht kann dann geprüft werden, ob die Messsysteme genügend geeicht waren und ob die Messung gültig zu Stande kam. Allenfalls können auch andere Gründe (wie z.B. dass nicht Sie der Lenker waren) vorgebracht werden.
- Sofern man Ihnen vor Rechtskraft des Strafbefehls den Führerausweis entziehen will, verlangen Sie eine Sistierung des Verfahrens beim Administrativmassnahmeamt. Schreiben Sie beispielhaft:
Beispiel für ein Sistierungsantrag
«Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom DATUM. Sie prüfen aktuell, ob eine Massnahme gegen mich verhängt werden soll.
Bisher habe ich keinen Strafbefehl von den Strafbehörden erhalten. Ich möchte im Strafverfahren von meinen Verteidigungsrechten Gebrauch machen. Da die Administrativmassnahmebehörden in der Regel nicht von den Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafentscheides abweichen und daher an den Strafentscheid gebunden sind, möchte ich den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, bevor über die vorliegende Massnahme entschieden wird.
Ein sofortiges Handeln im Interesse der Verkehrssicherheit ist nicht angezeigt. Aus diesen Gründen beantrage ich, das Administrativverfahren zu sistieren und mir eine entsprechende Bestätigung zukommen zu lassen.»
Anwalt für Verkehrsrecht
Die Anwaltskanzlei Geier ist spezialisiert auf die Bearbeitung von Fällen im Strassenverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Fahrzeugsvertragsrecht, Strafrecht und Vertragsrecht. Sie bietet umfassende rechtliche Unterstützung für Privatpersonen und Unternehmen in der ganzen Deutschschweiz


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