Ihr Anwalt für Verkehrsrecht
Als spezialisierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten im Strassenvekehrsrecht rund um Führerausweisentzüge, Strafverfahren oder bei Streitigkeiten mit Ihrer Motorhaftpflichtversicherung, berate ich Sie gerne umfassend.
Was Sie nach einem Vorfall im Verkehr erwartet
Kann ein Vorfall im Strassenverkehr nicht im Ordnungsbussenverfahren (es erfolgt kein Führerausweisentzug) erledigt werden, sieht das Verkehrsrecht regelmässig zwei unterschiedliche, parallel laufende Verfahren durchgeführt von zwei unterschiedlichen Behörden vor. Es findet das Strassenverkehrsgesetz Anwendung.
Ein Strafverfahren
Es wird ein Strafverfahren von der Strafbehörde am Ort des Vorfalls eröffnet. Im Strafverfahren ist rasches Handeln angesagt. Ist die beschuldigte Person mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, hat sie innert zehn Tagen schriftlich bei der zuständigen Strafbehörde Einsprache zu erheben. Wenden Sie sich bei Bedarf rasch an einen Anwalt.
Führerausweisentzug
Es wird ein weiteres Verfahren eröffnet. Es wird von der Behörde Ihres Wohnsitzkantons geführt. Das Amt prüft, ob Ihnen der Führerausweis entzogen werden muss. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, den Ausweisentzug zu verhindern oder ihn mindestens auf das gesetzliche Minimum zu beschränken.
Meine Dienstleistungen als Anwalt im Verkehrsrecht
Strafverfahren
- Akteneinsicht, Ersteinschätzung und Überprüfung Strafbefehl
- Begleitung an Einvernahmen vor den Strafbehörden
- Vertretung im ganzen Strafverfahren
- Expertise, Kurzgutachten und Zweitmeinungen
Führerausweis
- Sicherstellen, dass Sie Ihren Führerausweis so kurz wie möglich abgeben müssen
- Ausübung des rechtlichen Gehörs
- Beratung bei verkehrsmedizinischen Abklärungen
- Vertretung im Verwaltungsverfahren
Versicherung
- Streitigkeiten gegen Ihre Motorhaftpflicht-versicherung, Teil- oder Vollkasko.
- Vermittlung von unabhängigen Fahrzeugexperten
- Durchsetzung Ihrer Rechte sowohl aussergerichtlich als auch vor dem Gericht.
Was mich als spezialisierter Anwalt auszeichnet
10+ Jahre Erfahrung
Die Bearbeitung von Fällen im Verkehrsrecht (Strafbefehle, Führerausweisentzüge etc.) gehört seit mehr als zehn Jahren als Anwalt zu meinem Tagesgeschäft.
Kämpferisch
Zusammen mit Ihnen verfolge ich nur ein Ziel, Ihre Unschuld zu beweisen oder die Strafe möglichst gering zu halten und Sie umfassend zu beraten und zu vertreten.
Kreativ
Ich stelle die richtigen Fragen, forsche stets nach entlastenden Umständen und Beweisen und bringe diese Erkenntnis gewinnbringend in das Verfahren ein.

Erreichbarkeit
Tel.: 043 305 74 71
Mail: info@rechtsanwalt-geier.ch
Adresse
Anwaltskanzlei Geier
Rechtsanwalt Roger Geier
Schwandelstrasse 1
8800 Thalwil